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   OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13   

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OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13 (https://dejure.org/2013,18355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.2013 - 3 W 397/13 (https://dejure.org/2013,18355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 3 W 397/13 (https://dejure.org/2013,18355)
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    Wohungseigentum - Abberufung des Verwalters: Streitwert

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

    Allerdings folge aus § 26 Abs. 1 Satz 2 und 4 WEG ebenfalls, dass auch eine vertragliche Bindung der Wohnungseigentümer an den Verwalter nicht über die vorgeschriebene Bestellungszeit hinausgehen dürfe, also ebenfalls nur für höchstens 5 Jahre eingegangen werden könne (BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01 - Rn 37 - zitiert nach juris).

    Der Hinweis des Landgerichts auf die Entscheidung des BGH vom 20.06.2002 (V ZB 39/01 - WUM 2002, 628 ff.) geht fehl.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

    Soweit die Beschwerdeführer zu 1) auf den Beschluss des BGH vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - verwiesen, habe dem zwar auch ein Fall einer über fünfjährigen Verwalterbestellung zugrunde gelegen, es sei dort um die Abberufung der durch Beschluss vom 08.06.1998 bis zum 31.12.2003 verlängerten Verwalterbestellung gegangen, wo der BGH als Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 WEG (a.F) die aufgerundete Verwaltervergütung für die restliche Vertragszeit zugrunde gelegt habe, allerdings ohne den Umstand der über 5 Jahre hinaus währenden Bestellung zu problematisieren.

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Die Bemessung des nach S 49 a Abs. 1 S. 1 GKG zu bestimmenden Streitwerts belaufe sich auf die Hälfte des so festgestellten Betrages (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

  • OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 113/08

    Streitwertfestsetzung: Stufenklage im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Dies deshalb, weil gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG der Verfahrensstreitwert auch von Amts wegen abgeändert werden könne, wenn das Verfahren wie hier, wegen der Entscheidung über den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz schwebe (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1996 - 23 W 19/96 - und Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10-; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - 10 WF 113/08 - OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2009 -2 W 188/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Dies deshalb, weil gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG der Verfahrensstreitwert auch von Amts wegen abgeändert werden könne, wenn das Verfahren wie hier, wegen der Entscheidung über den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz schwebe (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1996 - 23 W 19/96 - und Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10-; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - 10 WF 113/08 - OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2009 -2 W 188/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1996 - 23 W 19/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Dies deshalb, weil gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG der Verfahrensstreitwert auch von Amts wegen abgeändert werden könne, wenn das Verfahren wie hier, wegen der Entscheidung über den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz schwebe (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1996 - 23 W 19/96 - und Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10-; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - 10 WF 113/08 - OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2009 -2 W 188/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Dies deshalb, weil gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG der Verfahrensstreitwert auch von Amts wegen abgeändert werden könne, wenn das Verfahren wie hier, wegen der Entscheidung über den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz schwebe (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1996 - 23 W 19/96 - und Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10-; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - 10 WF 113/08 - OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2009 -2 W 188/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 2 W 636/12

    Streitwert einer Räumungsklage; gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13
    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).
  • OLG Koblenz, 12.03.2013 - 3 W 132/13

    Rechtsmittel im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Weitere Beschwerde

  • OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 315/13

    Geschäftswert der Anfechtung der Abberufung des auf 6 Jahre bestellten WEG

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